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Gassigeher

Sie möchten mit unseren Hunden spazieren gehen? Dann bitten wir Sie um telefonische Anmeldung. Wir möchten damit unkontrollierte Massenanstürme wie in der Vergangenheit vermeiden.

Mittwoch bis Sonntag von 13:00 – 16:30 Uhr können Spaziergänge unternommen werden.

Kinder und Minderjährige dürfen nicht alleine mit unseren Hunden gehen. Die erwachsenen Begleitpersonen müssen die Hunde an der Leine führen! Es ist grundsätzlich nicht gestattet mit einem unsere Hunde für einen Spaziergang mit ihm im Privatauto wegzufahren.

Hunde müssen bis spätestens 16:30 Uhr wieder zurück gebracht werden!

  • Bitte lassen Sie den Hund anfangs in Ruhe an allem Schnüffeln. Er muss nicht unbedingt „Bei Fuß“ gehen oder laufend „Sitz“ oder „Platz“ machen. Hunde, die gerade aus dem Zimmer kommen, sind hierfür viel zu aufgeregt.
  • Auf das Tragen von geeigneter Kleidung und geeignetem Schuhwerk ist zu achten.
  • Bei Begegnungen mit anderen Hunden: bitte den Hund frühzeitig an der kurzen Leine führen und weiträumig ausweichen
  • Autofahrten mit unseren Hunden: nur nach vorheriger Absprache – es müssen gewisse Sicherheitsvorkehrungen wie Hundebox oder Sicherheitsgurt für Hunde gegeben sein
  • Sollte ein Hund aus seinem Brustgeschirr rutschen oder die Leine reißen, so versuchen Sie den Hund zu sich zu locken – versuchen Sie, lieber eher spielerisch ein Stück weit „wegzulaufen“, als auf den Hund zuzulaufen. Sollte es Ihnen nicht gelingen, den Hund wieder an die Leine zu nehmen, verständigen Sie umgehend unser Personal unter 02573/2843 od. 0664/5041106
  • den Hund abzuleinen und frei laufen zu lassen
  • den Maulkorb abzunehmen
  • Minderjährigen unter 18 Jahren die Führung eines Hundes zu überlassen
  • Hunde ohne Beisein eines Tierpflegers zusammen zu führen
  • Hunde ohne vorherige Absprache zu füttern
  • den Hund an dritte Personen weiterzugeben

Kinder bitte so beaufsichtigen, dass sie nicht alleine mit dem Hund sind. Schal-Enden in die Jacken der Kinder stecken, damit kein Hund daran ziehen kann – es besteht Strangulationsgefahr!
Hunde an Flexileinen können für Kleinkinder eine große Gefahr darstellen. Die Flexileine kann sich um das Kind wickeln – es besteht Strangulationsgefahr!
Unbedingt Hund und Kind immer im Auge behalten!

Wir weisen darauf hin, dass jegliche Kontaktaufnahme mit Tieren der Eigenverantwortung unterliegt. Das Spazierengehen mit einem Tierheim-Hund erfolgt auf eigenes Risiko. Eltern müssen ihre Aufsichtspflicht über Minderjährige (Kinder unter 18 Jahre) unbedingt wahrnehmen. Tiere, egal welche Gattung oder Rasse, können eine Gefahrenquelle darstellen. Es ist grundsätzlich nicht vorhersehbar, ob Sie oder Ihr Kind von einem Tier verletzt werden, oder ob ein Sachschaden, z.B. an Ihrer Kleidung, entsteht. Falls es jedoch dazu kommen sollte, können sowohl physische, als auch psychische Verletzungen bzw. auch Spätfolgen oder ein finanzieller Schaden entstehen. Das Tierheim Dechanthof, Verein „Die gute Tat“ übernimmt hierfür keinerlei Haftung und leistet keinen Schadenersatz.

Als Spaziergeher sind SIE während des Spaziergangs – „während des Gassigehens“ – rechtlich gesehen der verantwortliche Hundehalter! Im Schadensfall muss Ihre Haushaltsversicherung die Schadensregulierung durchführen.

Das Betreten der jeweiligen Tierunterkünfte oder Auslaufflächen ist grundsätzlich den Angestellten des Tierheimes vorbehalten. Werden die Tierunterkünfte oder Ausläufe nach Absprache mit dem Personal betreten, geschieht dies auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Werden Hunde, z.B. im Sinne einer Vergesellschaftung, nach Absprache mit dem Personal am Tierheimgelände oder bei einem gemeinsamen Spaziergang zusammengeführt, sind Verletzungen durch Raufereien nie auszuschließen. Das Zusammenführen eines Privathundes mit einem Tierheimhund erfolgt daher nur nach ausdrücklicher Absprache und auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Tierbesitzers.

Den Anweisungen der Tierheimmitarbeiter ist ausnahmslos Folge zu leisten!

Am Gelände des Tierheims den Hund bitte an der kurzen Leine führen und bei der Übernahme und Rückgabe des Hundes Abstand zu anderen Hunden halten.

Es ist notwendig, diese Verhaltensregeln einzuhalten, um einen geregelten Ablauf zu garantieren. Bitte informieren Sie uns, sollten Sie ein Zuwiderhandeln beobachten!

Wir wünschen eine tolle Zeit mit unseren Tieren und stehen für Fragen gerne zur Verfügung!
Der Vorstand

Katzenkuschler

Katzenliebhaber aufgepasst!
Bei uns besteht die Möglichkeit, sich während unserer Öffnungszeiten (Mi-So 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr) in eines unserer Katzenzimmer zu begeben und unsere vierbeinigen Lieblinge persönlich kennen zu lernen.

Hierfür ersuchen wir um Voranmeldung per Telefon oder eMail.

Kinder bitte so beaufsichtigen, dass sie nicht alleine mit den Katzen sind. Schal-Enden in die Jacken der Kinder stecken, damit keine Katze daran ziehen kann – es besteht Strangulationsgefahr!
Unbedingt Katze und Kind immer im Auge behalten!

Wir weisen darauf hin, dass jegliche Kontaktaufnahme mit Tieren der Eigenverantwortung unterliegt. Das Besuchen unserer Katzenzimmer erfolgt auf eigenes Risiko. Eltern müssen ihre Aufsichtspflicht über Minderjährige (Kinder unter 18 Jahre) unbedingt wahrnehmen. Tiere, egal welche Gattung oder Rasse, können eine Gefahrenquelle darstellen. Es ist grundsätzlich nicht vorhersehbar, ob Sie oder Ihr Kind von einem Tier verletzt werden, oder ob ein Sachschaden, z.B. an Ihrer Kleidung, entsteht. Falls es jedoch dazu kommen sollte, können sowohl physische, als auch psychische Verletzungen bzw. auch Spätfolgen oder ein finanzieller Schaden entstehen. Das Tierheim Dechanthof, Verein „Die gute Tat“ übernimmt hierfür keinerlei Haftung und leistet keinen Schadenersatz.

Den Anweisungen der Tierheimmitarbeiter ist ausnahmslos Folge zu leisten!